... von Karl Müller
Karl Müller, Stabsunteroffizier Wieda/Südharz, 31. Jan. 1961
Fernmeldesektor C
Außenstelle Stöberhai
An
Fernmeldesektor C, Außenstelle Stöberhai
W i e d a / Südharz
B E S C H W E R D E
Ich beschwere mich über die unzumutbare Dauer-Unterbringung in der Unterkunft „Waldfrieden“
in Wieda, die den Erfordernissen des Zusammenlebens von Soldaten untereinander und den persönlichen Ansprüchen im Einzelfall in keiner Weise entspricht.
1. Ich bewohne mit 3 weiteren Unteroffizieren einen Raum von 15 qm, obwohl jedem Unteroffizier
6,75 qm zustehen.
2. Als Spind steht mir nur ein Mannschaftsspind zur Verfügung. Ich benötige einen Uffz.-Spind,
damit die Ausrüstung und Zivilbekleidung den militärischen Erfordernissen entsprechend
untergebracht werden kann.
3. Die Betten stehen zwangsläufig übereinander.
4. Da ich nicht mit 4 Mann an einem 80×80 cm großen Tisch arbeiten kann, ist es unmöglich, das
oft empfohlene Selbststudium in die Tat umzusetzen, um irgendwelches Wissen zu sammeln
oder zu vermehren.
5. Ein Aufenthaltsraum, der auch zum Lesen und Schreiben zu benutzen sein sollte, ist nicht
vorhanden. Es steht lediglich ein Raum zur Verfügung, der als Speise-, Aufenthalts-, Fernseh-
raum und Kantine dient.
6. In der Unterkunft „Waldfrieden“ steht kein Waschraum zur Verfügung. Die Stube ist mit einem
Waschbecken mit einer Kaltwasserleitung versehen. Die Möglichkeit, zweimal in der Woche zu
festgelegten Zeiten in der Volksschule Wieda zu duschen, ist bei dem Schichtbetrieb kaum
durchführbar.
Warmes Wasser und ein ungeheizter Raum (alte Waschküche) zum Duschen ist im Keller der
Unterkunft vorhanden. Es bleibt nicht aus, daß in dieser Waschküche (von einem Duschraum
kann nicht die Rede sein) die Temperatur bei null Grad liegt, da außerdem eine der beiden
Türen direkt ins Freie führt.
Falls die unter Punkt 1-6 aufgeführten Mißstände nicht behoben werden können, halte ich es aus den o.a. Gründen für unbedingt erforderlich nach VMBl 1959 S. 145 zu verfahren, damit eine den Verhältnissen angemessene finanzielle Entschädigung gezahlt wird, um den menschlichen Gepflo-genheiten und den moralischen Einsatzerfordernissen der Außenstelle Stöberhai gerecht zu werden.
Als einen Ausgleich für diese schlechte Dauer-Unterkunft sehe ich:
a) eine Entschädigung in Höhe von 1,25 DM pro Tag rückwirkend für die gesamte Zeit der
Kommandierung oder
b) rückwirkend die Zahlung des vollen Wohnungsgeldes und Neufestsetzung des Wohngeldes
auf ca. 10,- DM im Monat.
Unterschrift
Die Beschwerde wurde vom Fernmelderegiment 71 – Oberst und Kommandeur Flesch – mit Beschwerdebescheid vom 2.3.1961 als unbegründet abgelehnt. Daraufhin habe ich am 6.3.1961 Weitere Beschwerde beim Kommandierenden General der Luftwaffengruppe Nord in Münster eingelegt. Der Ständige Vertreter des Kommandierenden Generals, BriGen von Ploetz, hat am 29.3.1961 den Beschwerdebescheid des Kommandeurs Fernmelde-Regiment 71 aufgehoben, weil die von mir aufgeführten Beschwerdepunkte in die Zuständigkeit der jeweiligen Standortverwaltun-gen fallen und somit die Wehrbereichsverwaltung II, Hannover, zuständig ist. Dort reichte ich Beschwerde am 10.04.1961 ein.
Antwort der WBV II vom 8. Mai 1961: „Die Unterbringung im Hause „Waldfrieden“ erfolgte im Rahmen einer Übung, wofür das Hotel ursprünglich nur zur Belegung mit rund 30 Personen angemietet wurde. Die Notwendigkeit, das Haus in dem augenblicklichen Ausmaß überzubelegen, beruht auf militärischen Erwägungen, die sich der Beurteilung der WBV II entziehen. (…) Auf Grund einer nunmehr bei der WBV II eingegangenen mil. Forderung ist die StOV Goslar angewiesen, 15 weitere Unterbringungsplätze in Wieda anzumieten, um auf diese Weise eine aufgelockerte Unterbringung im Hause „Waldfrieden“ zu ermöglichen. (…)“ Angemietet wurde ein gerade bezugsfertig gewordener Neubau auf dem Gelände der Fa. Wentorf, in den ich dann bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr noch für einige Wochen untergebracht war.